Auf der Grundlage eines dem Bauvertrag beigefügten verbindlichen Bauablaufplanes wissen Sie von Anfang an, wann Ihr Haus fertig wird und dies „ohne Wenn und Aber“.
Auf der Grundlage eines dem Bauvertrag beigefügten verbindlichen Bauablaufplanes wissen Sie von Anfang an, wann Ihr Haus fertig wird und dies „ohne Wenn und Aber“.